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Datum: 08.10.2026

KfW-Heizungsförderung: Zuschüsse für den Heizungstausch ändern sich schrittweise

Der Landkreis Wolfenbüttel informiert über die aktuellen Förderbedingungen und die schrittweisen Änderungen bei der Heizungsförderung des Bundes.

Wer seine Heizung erneuern möchte, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Gefördert werden unter anderem der Einbau von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen. Förderungen sind finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe

Wärmepumpen sind eine seit Jahrzehnten etablierte Heiztechnik. Sie nutzen Wärme aus der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und geben sie an das Gebäude ab. Das Prinzip ist das gleiche wie beim Kühlschranks, nur die Räumlichkeiten sind umgekehrt: Während ein Kühlschrank seinem Innenraum Wärme entzieht und nach außen abgibt, entzieht eine Wärmepumpe der Umwelt Wärme und leitet diese ins Haus. Auch bei niedrigen Außentemperaturen können Wärmepumpen zuverlässig arbeiten. Sie gelten daher als wichtige Technologie für eine klimafreundliche Wärmeversorgung.

Bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich

Für Einfamilienhäuser setzt die KfW derzeit 28.000 Euro als förderfähige Kosten an. Bei Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohneinheiten sind es 15.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent
  • Einkommensbonus: je nach Einkommen 10, 30 oder 40 Prozent

Insgesamt können derzeit bis zu maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Bei einem Einfamilienhaus entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus

Den Klimageschwindigkeitsbonus können Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, die eine Wohneinheit selbst nutzen, also dort ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine funktionstüchtige alte Heizung ausgetauscht wird. Dazu zählen Öl- und Kohleheizungen, Gasetagenheizungen und Nachtspeicherheizungen. Des Weiteren zählen auch Gas- oder Biomasseheizungen dazu, wenn diese mindestens 20 Jahre alt sind.

Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen

Zusätzlich kann ein Einkommensbonus gewährt werden. Er beträgt aktuell:

  • 2.800 Euro (10 Prozent) bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 Euro
  • 8.400 Euro (30 Prozent) bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro
  • 1.200 Euro (40 Prozent) bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro

Familienzuschlag

Für Familien mit minderjährigen Kindern wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei der Berechnung rechnerisch um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann ein Einkommensbonus unter Umständen leichter erreicht werden (insbesondere da Bezüge wie Elterngeld nicht versteuert werden).

Förderhöhe wird schrittweise gesenkt

Der Förderhöchstbetrag wird jeweils zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres um 750 Euro reduziert. Gleichzeitig soll der Klimageschwindigkeitsbonus zu diesen Zeitpunkten jeweils um vier Prozent sinken. Ab dem 1. August 2028 soll der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig entfallen. Für den Antrag gelten die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind.

Ergänzungskredite der KfW

Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW Ergänzungskreditean. Diese müssen zurückgezahlt werden und können nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Heizungsförderung bewilligt wurde. Für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gilt der Ergänzungskredit 358. Vermietende können den Ergänzungskredit 359 beantragen.

Kostenlose Energieberatung im Landkreis Wolfenbüttel

Der Landkreis Wolfenbüttel bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZ) eine kostenlose Energieberatung im Bildungszentrum Wolfenbüttel (BIZ) an.
Die persönliche Beratung findet jeweils am ersten, zweiten und dritten Donnerstag im Monat statt und dauert etwa 45 Minuten. Die Energieexperten Bernd Naumann und Karsten Grünheier der VZ beraten unabhängig und kostenlos zu Energiesparmöglichkeiten und Sanierung wie die Heizungsanlage, die Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien oder die Nutzung von Fördermitteln. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und an Mieterinnen und Mieter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Der Zugang ist barrierefrei.

Terminvereinbarung:

0800 809 802 400 oder 05331 84-7823

Weitere Informationen:

Landkreis Wolfenbüttel: www.lkwf.de/klimaschutz 

Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr. Für nähere Informationen empfiehlt sich die Website der KfW Bank – Zuschuss Nr. 458 Heizungsförderung für Privatpersonen.

Klimaschutzmanagerin Landkreis Wolfenbüttel: