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Ganztagskoordination

Herzlich willkommen auf der Seite der Ganztagskoordination im Landkreis Wolfenbüttel!

Hier finden Sie Informationen rund um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Von August 2026 an gewährt das Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG, Kindern im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. Dieser Anspruch besteht erstmalig für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse im Schuljahr 2026/2027 und wird in den folgenden Jahren stufenweise weiter ausgebaut.

Ziel des Gesetzes ist es, Eltern eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder zu gewährleisten und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Durch die längere Verweilzeit in der Schule können zudem die Chancen der Kinder auf Bildung und Teilhabe erhöht werden. Somit zielt der Ganztagsausbau auch auf eine individuellere Förderung der Kinder sowie auf den Ausgleich von herkunftsbedingten Benachteiligungen.

Neben der ganztägigen Betreuung und Förderung der Kinder in der Schulzeit sieht das Ganztagsförderungsgesetz eine Betreuung in Teilen der Ferienzeiten vor. Ausgenommen ist hierbei eine jährliche Schließzeit von 4 Wochen. Während die Umsetzung des Ganztagsbetriebs in der Regelschulzeit bei der Schulleitung und dem Schulträger liegt, steht die rechtsanspruchserfüllende Ferienbetreuung im Verantwortungsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und somit beim Landkreis Wolfenbüttel. Zu diesem Zweck wurde die Koordinierungsstelle des Ganztags eingerichtet.

Das bedeutet:
Erfüllt Ihr Kind den Rechtsanspruch, hat es das Recht sowohl auf eine ganztägige Betreuung während der Schulzeit als auch teilweise in den Ferienzeiten.

Auf dieser Seite finden Sie:

  • aktuelle Informationen zum Ganztag,
  • Antworten auf häufige Fragen,
  • Hinweise zur Betreuung und Anmeldung in den Ferienzeiten sowie
  • unsere Kontaktdaten, wenn Sie Beratung wünschen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zum Ganztag. Melden Sie sich gern bei uns!

Melanie Specht und Theresa Scholz
(Ganztagskoordinatorinnen)

Förderung

Das Projekt „KoordinierungsstelleGanztagWolfenbüttel (KoGaWo)“ wird im Rahmen des Programms „Ganztag in Bildungskommunen“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.



Aktuelle Informationen

Die Anmeldungen für die Herbstferienbetreuung sind beendet.

Die Anmeldung war in folgenden Zeiträumen möglich:

  • Vorrangige Anmeldung für Kinder der ersten Klassen: 17. Juni bis 07. Juli 2026
  • Zweite Anmeldung zur Restplatzvergabe für alle Kinder der Grundschule: 08. Juli bis 26. Juli 2026

Sollte Ihr Kind im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen und Sie den Anmeldetermin trotz eines Betreuungsbedarfes in den Herbstferien verpasst haben, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen zur Ferienbetreuung finden Sie unter https://www.unser-ferienprogramm.de/lk-wf 

Hinweise zur Ferienbetreuung und Anmeldung

  • Im Januar eines Jahres erfolgt eine Bedarfsanfrage an die Erziehungsberechtigten, deren Kinder den Rechtsanspruch erfüllen. Abgefragt werden die Ferienzeiten, in denen seitens der Erziehungsberechtigten voraussichtlich eine Ferienbetreuung benötigt wird. Die Bedarfsabfrage bietet die Grundlage für die Planungen einer verlässlichen, ganztägigen Ferienbetreuung, stellt jedoch noch keine verbindliche Anmeldung dar.

  • Die verbindliche Anmeldung wird vor den jeweiligen Ferien freigeschaltet. Sie ist über den Link: https://www.unser-ferienprogramm.de/lk-wf zu erreichen und wird unter anderem über diese Homepage kommuniziert.

  • Die Ferienbetreuung wird durch Kooperationspartner aus der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Wolfenbüttel durchgeführt. Sie deckt den gesetzlichen Anspruch von werktägig maximal acht Zeitstunden ab und ist nur wochenweise buchbar. Das Angebot ist kostenpflichtig. Die Verpflegung sowie altersgerechte Spiel-, Bewegungs-, Kreativ- und Erholungsangebote sind darin enthalten. Die Kinder müssen in den Ferien selbstständig gebracht und abgeholt werden. Die Schülerfahrkarte gilt in den Ferien nicht.

Antworten auf häufige Fragen

Was besagt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Unter Ganztagsbetreuung versteht man die institutionelle Betreuung und Förderung von Kindern über den regulären Vormittagsunterricht hinaus. Kinder, die im Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, haben ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf eine werktägige Betreuung von bis zu acht Zeitstunden in einer Tageseinrichtung. Im Landkreis Wolfenbüttel findet die Umsetzung des rechtsanspruchserfüllenden Ganztags im Schulbetrieb in erster Linie durch offene Ganztagsschulen statt. Darüber hinaus gewährleistet der Rechtsanspruch eine Betreuung in Teilen der Ferienzeiten, die von der Ganztagskoordinationsstelle des Landkreises Wolfenbüttel geplant und organisiert wird.

Wo ist der Rechtsanspruch gesetzlich verankert?

Der Rechtsanspruch ist in § 24 Abs. 4 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und somit eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. In der geltenden Fassung heißt es hier: „(4) Ein Kind hat ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung."

Wer hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt jahrgangsweise in Kraft. Beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klassen. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung.

Haben Kinder der Förderschulen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Antwort des Kultusministeriums (Stand 15.05.2026)
Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter und somit auch für Schülerinnen und Schüler, die den Primarbereich einer Förderschule besuchen. Die Förderschulen mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten werden dabei eng in die niedersächsischen Planungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs einbezogen.

Haben Kinder im Schulkindergärten einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Für Kinder im Schulkindergarten gilt der Rechtsanspruch nicht. Sie wurden um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Der Rechtsanspruch greift erst mit dem regulären Wechsel in die erste Klasse.

In welchen Ferienzeiten findet die Ganztagsbetreuung statt?

Im Landkreis Wolfenbüttel wird eine Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung immer von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) für maximal acht Stunden pro Tag angeboten. Die Ferienbetreuung kann nur wochenweise gebucht werden. Eine Betreuung findet in den folgenden Ferienzeiten statt:

  • beide Wochen der Osterferien
  • vier ganze Wochen in den Sommerferien
  • beide Wochen der Herbstferien

Wie viel kostet der Ganztag?

  • Ganztag in der Ganztagsschule: Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten einer Ganztagsgrundschule ist grundsätzlich kostenfrei; dieses gilt allerdings nicht für das Mittagessen. Anfallende Sach- und Materialkosten sind von den Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Ausstattungspflicht nach § 71 Niedersächsisches Schulgesetz zu übernehmen.

  • Ganztag in den Ferien: Die gesetzlich festgelegte Kostenfreiheit im Ganztag gilt nur für den regulären Schulbetrieb. Für die Ferienbetreuung wird ein Eigenanteil von den Eltern erhoben und ist in einer Gebührensatzung für die Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung nachzulesen.

Wie viele Stunden wird mein Kind betreut?

Eine Betreuung ist werktägig bis zu maximal acht Zeitstunden möglich. Daraus ergibt sich eine maximale Betreuungszeit von bis zu 40 Stunden in der Woche. Die Betreuungs- und Abholzeiten können bei den jeweiligen Grundschulen erfragt werden.

Muss ich am Ganztag teilnehmen?

Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es ausschließlich offene Ganztagsgrundschulen. Es gibt keine Verpflichtung, sich am Ganztagsangebot der Schulen oder in den Ferien anzumelden. Die Angebote können von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten freiwillig in Anspruch genommen werden.

Gibt es ein Mittagsessen?

Eine kostenpflichtige Teilnahme am Mittagsessen ist in allen Ganztagsgrundschulen möglich. In der Ferienbetreuung ist die Verpflegung im Preis inklusive.

Mein Kind braucht nur an einzelnen Tagen Betreuung, ist das möglich?

In den offenen Ganztagsgrundschulen ist es prinzipiell möglich, nur einzelne Tage für die Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die jeweilige Regelung ist bei den einzelnen Grundschulen zu erfragen.
Für die Ferien kann die Ganztagsbetreuung ausschließlich wochenweise in Anspruch genommen werden. Alternativ können hier gegebenenfalls Ferienprogramme von anderen Anbietern der Jugendarbeit genutzt werden.

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