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Der Landrat

Die Landrat leitet die Verwaltung des Landkreises Wolfenbüttel und ist zugleich oberster politischer Repräsentant.

Seit dem 1. November 2026 ist Martin Albinus (SPD) Landrat des Landkreises Wolfenbüttel.

Der gebürtige Wolfenbütteler leitete zuvor seit 2016 den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in der Stadt Braunschweig und war dort zudem seit 2020 als stellvertretender Dezernent für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend tätig.

Stellvertretende Landrätin/ Landrat

Der 20. Kreistag wählt in der anstehenden konstituierenden Sitzung am 16. November 2026 die drei Stellvertretenden.

Aufgaben des Landrats

Der Landrat repräsentiert den Landkreis und leitet die Kreisverwaltung. Er ist zugleich stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages und stimmberechtigter Vorsitzender des Kreisausschusses, den beiden wichtigsten Beschlussorganen des Landkreises. Die Beschlüsse dieser Gremien bereitet der Landrat vor und führt diese aus. Der Landrat hat eine Einspruchspflicht und die Verpflichtung, die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ein Beschluss des Kreistages oder Kreisausschusses rechtswidrig ist. Nach außen vertritt er den Landkreis in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und in gerichtlichen Verfahren. Er erfüllt die Aufgaben des Landkreises als Kommunal- und Fachaufsichtsbehörde.