Förderung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen
Volltext
Durch die Förderung zielgerichteter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Die angebotenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Bestandteil des gemeinsamen Agrarförderprogramms »KLARA - Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen« von Bremen, Niedersachsen und Hamburg (2023-2027). Die Förderungen werden von der EU, dem Bund und dem jeweiligen Land finanziert.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landwirtinnen, Landbewirtschafter, sowie landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebssitz in Bremen, Niedersachsen oder Hamburg - die Teilnahme ist freiwillig.
Förderschwerpunkte sind
- Betriebliche Verpflichtung zum Ökologischen Landbau; Zusatzförderung Wasserschutz
- Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
- Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken
- Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung
- Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz
Verfahrensablauf
- Der AUKM - Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen über den Onlinedienst »ANDI - Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital)« eingereicht werden.
- Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben.
- Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
-
Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
- Erstantrag (E): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
-
Folgeantrag (F):
für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 1 Jahr),
- 1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
- 2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit
- Neuantrag (N): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Alle Landwirte und Landwirtinnen, Landbewirtschafter, sowie landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebssitz in Bremen können Anträge stellen.
- Die zu fördernde landwirtschaftliche Fläche muss sich in Bremen, Niedersachsen oder Hamburg befinden.
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Erfolgt die Antragsstellung unter Zuhilfenahme einer Beratungseinrichtung können Gebühren der Beratungseinrichtung anfallen.
Frist
Der Antragszeitraum findet von Mitte März bis 15. Mai - des jeweiligen Antragsjahres statt. Es handelt sich hier um einen Ausschlusstermin - später eingehende Anträge werden, außer in Fällen höherer Gewalt, abgelehnt. Für diesen Termin gilt: fällt der 15.05. auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er auf den ersten darauffolgenden Arbeitstag gelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.