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Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung


Volltext

Wenn Sie Wesenstests für Hunde durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine vorherige Zulassung durch die zuständige Behörde. Mit einem Wesenstest wird überprüft, wie sich ein Hund in verschiedenen Situationen verhält und ob er sich gegenüber Menschen und anderen Tieren sozialverträglich zeigt. Die Ergebnisse helfen dabei einzuschätzen, ob von einem Hund eine besondere Gefahr ausgeht.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss Tierärztin oder Tierarzt sein.

  • Sie muss über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Verhaltenstherapie mit Hunden verfügen.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • § 13 Absatz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben