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Meldedatensatz zum Abruf Bereitstellung


Volltext

Mit dem Meldedatensatz zum Abruf können Sie die zu Ihrer Person im Melderegister gespeicherten Meldedaten elektronisch bereitstellen lassen, um diese in einem Online-Verwaltungsverfahren weiterzuverwenden. Die Daten werden von der Meldebehörde als unveränderbarer, maschinenlesbarer Datensatz bereitgestellt und können direkt in elektronische Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) übernommen werden.

Der Meldedatensatz kann die Angaben einer Meldebescheinigung sowie auf Antrag zusätzliche im Melderegister gespeicherte Daten enthalten. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich für die betroffene Person nach erfolgreicher Identifizierung.

Die Nutzung dieser Leistung setzt voraus, dass die zuständige Meldebehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet. Ein flächendeckendes Angebot besteht derzeit nicht in allen Kommunen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Sie sind die betroffene Person, zu der die Meldedaten im Melderegister gespeichert sind.
  • Sie beantragen die Bereitstellung des Meldedatensatzes selbst.
  • Ihre Identität kann eindeutig festgestellt werden.

Die zuständige Meldebehörde bietet einen entsprechenden Online-Dienst an.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel zur Online-Identifizierung (z. B. Online-Ausweisfunktion).
  • Gegebenenfalls weitere Angaben, die zur Zuordnung der im Melderegister gespeicherten Daten erforderlich sind.

Kosten

Der Abruf des Meldedatensatzes ist unentgeltlich.

Frist

Es gibt keine Frist

Bearbeitungsdauer

Die Bereitstellung des Meldedatensatzes erfolgt in der Regel unmittelbar nach erfolgreicher Identitätsprüfung und Abruf der Daten.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bereitstellung Ihrer Meldedaten über den angebotenen Online-Dienst.

Nach erfolgreicher Identitätsprüfung werden die im Melderegister gespeicherten Daten als Meldedatensatz bereitgestellt und können in einem Online-Verwaltungsverfahren weiterverwendet werden.

Die Nutzung dieser Leistung setzt voraus, dass die zuständige Meldebehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Meldedatensatz wird in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt und dient der Weiterverwendung in Online-Verwaltungsverfahren. Er ersetzt nicht automatisch eine Meldebescheinigung, sofern eine Stelle ausdrücklich die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.

Die Nutzung dieser Leistung ist nur möglich, wenn die zuständige Meldebehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung