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Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle beantragen


Volltext

Wenn Sie als Labor Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der erforderlichen Probenahmen durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle. Diese Zulassung ist Voraussetzung, um die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu dürfen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Akkreditierungsurkunde
  • Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
  • Berufsqualifikationsnachweis

Kosten

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)
    • § 3 Absatz 1 Nr. 7 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben