Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle beantragen
Volltext
Wenn Sie als Labor Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der erforderlichen Probenahmen durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle. Diese Zulassung ist Voraussetzung, um die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu dürfen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Akkreditierungsurkunde
- Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
- Berufsqualifikationsnachweis
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat(e)
- § 3 Absatz 1 Nr. 7 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben