Menschen mit Behinderungen
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Interessen sowie die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ein. Dieser stellt eine kritische Begleitung und Unterstützung des Landkreises bei der Verwirklichung des Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) dar.
Der Landkreis Wolfenbüttel gewährt unter anderem Landesblindengeld, Blindenhilfe und Eingliederungshilfen. Das Land Niedersachsen unterstützt dabei freiwillig und unabhängig von Einkommen und Vermögen mit dem Landesblindengeld.
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Am 4. Juli 2022 hat der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel zehn Mitglieder in den 4. Beirat für Menschen mit Behinderungen berufen. In der 3. Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 29.06.2023 wurde ein neuer Vorsitz gewählt. Herr Thomas Strube wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt, stellvertretende Vorsitzende ist Frau Sonja Jussen.
Der Behindertenbeirat des Landkreises Wolfenbüttel tritt als unabhängiges Gremium für die Interessen aller Menschen mit Behinderungen ein. Aufgabe des Behindertenbeirates ist eine kritische Begleitung und Unterstützung des Landkreises Wolfenbüttel bei der Verwirklichung des Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) Hierzu gehört es insbesondere Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.
Aktualisierung Juni 2024: Die Amtsleitung vom Sozialamt ist laut Satzung beratendes Mitglied. Da Frau Bender in den Ruhestand gegangen ist, folgt nun ihr Nachfolger Carsten Kuhlmann als beratendes Mitglied in den Beirat.
In den Behindertenbeirat wurden folgende Mitglieder berufen:
Thomas Strube (1. Vorsitzender), Sonja Jussen (stellvertretende Vorsitzende), Carsten Kuhlmann , Ralf-Dieter Kürschner, Manuela Lauenburg, Kai Richard Meyer, Stephanie Schacht-Kietzmann, Jörg Wachsmann, Christiane Wagenführ, Eckard Wagner.
Kommende Termine
Wir informieren Sie rechtzeitig über kommende Sitzungen.
Kontakt
Dokumente
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Blindenhilfe
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können neben dem Landesblindengeld eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Diese Blindenhilfe wird im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, gewährt.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe hat das Ziel, die Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe, damit sie ganz normale Dinge machen können:
Zum Beispiel in die Krippe oder den Kindergarten gehen, zur Schule gehen, arbeiten, Sport machen, ins Kino gehen, mit anderen Menschen sprechen.
Die Eingliederungshilfe soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Hilfe bekommen. So soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben wie alle Menschen zu führen.
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie richten sich insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln. Sie werden so lange geleistet, wie die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes erreichbar sind. Für die Beurteilung der Zielerreichung sind Stellungnahmen von Ärztinnen und Ärzten, Einrichtungen und sonstigen sachverständigen Personen, die auch am Gesamtplan beteiligt sind, ausschlaggebend.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, das heißt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur gewährt, wenn die Leistungen nicht durch einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger wie insbesondere die Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit erbracht werden.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist – im Gegensatz zu den Leistungen der sonstigen Rehabilitationsträger – eine steuerfinanzierte Leistung. Sie wird durch die Träger der Eingliederungshilfe erbracht.
Gegebenenfalls ist aus Ihrem Einkommen und Vermögen ein Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten.
Unsere Leistungen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen an zivilblinde Personen. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
- Blindengeld beantragen mit Online-Service