Häufige Fragen zur Ausbildung / FAQ
Hier findest Du eine Auswahl an Fragen, die die meisten Interessierten uns stellen, aufgeteilt in allgemeine Fragen und ausbildungsspezifische. Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben, schreib uns eine E-Mail oder ruf uns an.
Allgemeine Fragen
Wie bewerbe ich mich?
Ausschließlich über unser Online-Formular auf unserer Homepage.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- eine Kopie der letzten Schulzeugnisse
- Kopien weiterer Zeugnisse (Arbeitszeugnisse, Fortbildungsbescheinigungen oder andere Qualifikationen)
Also alles, damit wir Dich kennenlernen können!
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Deine Bewerbungsunterlagen müssen spätestens am 30. September des Vorjahres beim Landkreis Wolfenbüttel vorliegen. Die aktuellen Bewerbungsfristen kannst Du der Homepage unter der jeweiligen Ausschreibung entnehmen.
Wann erhalte ich Rückmeldung auf meine Bewerbung?
Du erhältst zeitnah eine Rückmeldung. Solltest Du nach einigen Wochen noch nichts von uns gehört haben, kannst Du Dich gerne telefonisch bei uns melden.
Ich bin zum schriftlichen Eignungstest eingeladen. Wie kann ich mich vorbereiten?
Die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) stellt auf ihrer Internetseite als Download einige Musteraufgaben bereit. Ein weiterer Tipp zur Vorbereitung sind Bücher zum Thema Testtraining, die in Büchereien und in jeder Buchhandlung zu finden sind. Außerdem stellt die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit Broschüren mit Testaufgaben zum Üben zur Verfügung.
Ich bin zum psychologischen Eignungstest eingeladen. Was oder wer erwartet mich da?
Du wirst in einer Gruppe diskutieren und ein Einzelgespräch mit einem Psychologen führen.
Ich bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Was oder wer erwartet mich da?
Vertreter aus Personalabteilung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte.
Dich erwarten eine Selbstvorstellung, ein Gespräch, eine Aufgabe, eine Situation, eine Teamaufgabe …
Was muss ich machen, wenn ich krank werde?
Wenn Du zum Eignungstest oder Vorstellungsgespräch krank wirst, meldest Du dich telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Wie bin ich als Auszubildender/Studierender versichert?
Als Auszubildender wirst Du gesetzlich in einer Krankenkasse Deiner Wahl versichert. In der Laufbahngruppe 1 (Verwaltungswirt/in) oder 2 (duales Studium) versicherst Du Dich privat. Hierbei erhältst Du Beihilfe in Krankheitsfällen.
Wie erfolgt die Anmeldung bei der Verwaltungs-/Berufs-/Fach- /Hochschule?
Die Anmeldung führen wir für Dich durch.
Was passiert, wenn ich in der Verwaltungs-/Berufs-/Fach-/Hochschule durch eine Prüfung falle?
Eine normale Prüfung darfst Du in der Hochschule wiederholen, in der Berufsschule behältst Du die Note. Diese Noten sind für uns dazu da, Deinen Leistungsstand zu messen. Ebenso Zwischenprüfungen.
Fällst Du durch Deine Abschlussprüfung, so kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden und Du kannst die Prüfung einmal wiederholen.
Gibt es in der Ausbildung/im dualen Studium eine Probezeit?
Ja, die Probezeit in der Ausbildung beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate.
Ja, die Probezeit im dualen Studium beträgt 3 Monate.
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Auszubildende /Studierende?
Neben der Vergütung gibt es Lehrmittelzuschüsse sowie bei den Auszubildenden und Studierenden der Laufbahngruppen 1 (Verwaltungswirt/in) und 2 (duales Studium) Beihilfe in Krankheitsfällen.
Wo finde ich noch weitere Infos?
Sieh Dich auf unserer Homepage um oder ruf uns an!
Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung
Wann startet das nächste Studium?
Erster August eines Jahres.
Welchen Abschluss brauche ich für eine Bewerbung?
Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss.
Wie verläuft das Studium?
Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 36 Monate. Diese Zeit beinhaltet 24 Monate Fachstudien an der Kommunalen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hannover und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten beim Landkreis Wolfenbüttel.
Ziele des Studiums liegen in der
- Vermittlung juristischer, betriebswirtschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Kenntnisse
- Vertiefung und Anwendung der theoretischen Kenntnisse während der praktischen Ausbildung in der Verwaltung
- Entwicklung von Führungs-, sowie Teamfähigkeiten und Sozialkompetenz
Das Studium ist eingeteilt in Trimester. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen.
Welche Perspektiven habe ich nach dem Studium?
- Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis oder Ernennung zur Kreisinspektorin / zum Kreisinspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (Dauer der Probezeit in der Regel 3 Jahre)
- Übertragung eines Sachgebiets
- Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.
Wie sieht es mit Urlaub und Vergütung aus?
Der Urlaub beträgt 30 Kalendertage pro Jahr.
Vergütung: Erstes bis drittes Jahr ca. 1.100 Euro brutto.
Nach Ausbildung: ca. 2.300 Euro - je nach Weiterentwicklung ca. 4.800 Euro brutto.
Verwaltungswirt/in - Allgemeine Verwaltung
Wann startet die nächste Ausbildung?
Erster August eines Jahres.
Welchen Abschluss brauche ich für eine Bewerbung?
Sekundarabschluss I
Wie verläuft die Ausbildung?
Nach der einjährigen Dienstanfängerzeit (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) erfolgt nach Bestehen der Dienstanfängerprüfung die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Kreissekretär-Anwärterin beziehungsweise -Anwärter.
Der nun folgende 24-monatige Vorbereitungsdienst gliedert sich in 12 Monate berufspraktische Ausbildungszeit und 12 Monate Lehrgangszeit. Der praktische Teil der Ausbildung wird in den Fachbereichen der Kreisverwaltung absolviert, während der theoretische Teil der Ausbildung am Studieninstitut in Braunschweig erfolgt. Das Ablegen der Laufbahnprüfung erfolgt zum Ende der Ausbildung, nach erfolgreichem Bestehen wird die Berufsbezeichnung Verwaltungswirtin beziehungsweise Verwaltungswirt verliehen.
Welche Perspektiven habe ich nach der Ausbildung?
- Weiterbeschäftigung im Angestelltenverhältnis oder
- Ernennung zur Kreissekretärin / zum Kreissekretär unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (die Probezeit beträgt in der Regel 3 Jahre)
- Übertragung eines Aufgabengebietes
- Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit
- unter bestimmten Voraussetzungen ist der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 möglich
Wie sieht es mit Urlaub und Vergütung aus?
Der Urlaub beträgt 30 Kalendertage pro Jahr.
Vergütung: Dienstanfänger ca. 600 Euro brutto,
zweites bis drittes Jahr ca. 1.000 Euro brutto.
Nach Ausbildung: ca. 2.000 Euro - je nach Weiterentwicklung ca. 3.100 Euro brutto.