Klimaschutz in privaten Haushalten
Das Förderprogramm „Klimaschutz in privaten Haushalten 2021–2024“ ist abgeschlossen. Bereits bewilligte Förderungen werden weiterhin ausgezahlt.
Das neue Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2026–2029“ ist gestartet. Anträge können online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden. Gefördert werden Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Gebäudehülle und Klimaanpassung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den umgesetzten Quadrat- bzw. Kubikmetern der Maßnahme. Eine detaillierte Auflistung der Förderbeträge finden Sie in den jeweiligen Zuwendungsgrundsätzen. Maximal betragen die Fördersummen jedoch:
| Maßnahmen an der Gebäudehülle (konventionelle Baustoffe) | max. 3.000 € |
| Maßnahmen an der Gebäudehülle (nachwachsende Rohstoffe als Dämmstoffe) | max. 5.000 € |
| Maßnahmen zur Klimaanpassung | max. 3.000 € |
| Maßnahmen an der Gebäudehülle und zur Klimaanpassung | max. 5.000 € |
Im Förderschwerpunkt Gebäudehülle werden Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude gefördert (Mindestalter der Gebäude 5 Jahre). Im Vorfeld der Antragstellung in diesem Förderschwerpunkt wird eine geförderte Energieberatung angeboten, die energiesparende Maßnahmen an ihrer Gebäudehülle plant, Sie über weitere Fördermöglichkeiten informiert und für Sie kostenfrei ist.
Im Förderschwerpunkt Klimaanpassung werden Maßnahmen an Neu- und Bestandsbauten gefördert. Für einen Antrag in diesem Förderschwerpunkt ist eine Energieberatung nicht zwingend nötig (siehe Zuwendungsgrundsätze Klimaanpassung). Eine Förderung von Maßnahmen der Versickerung sind auf dem Gebiet der Samtgemeinden Sickte und Baddeckenstedt nicht förderfähig, da hier ein Versickerungszwang in den Bereichen besteht, in denen dies möglich ist.
Wichtig:
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) begonnen werden.
Das bedeutet:
- Keine Beauftragung von Handwerksbetrieben
- Keine Bestellung von Materialien
- Keine Anzahlung oder sonstige vertragliche Bindung
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – also alles, was vor dem Zuwendungsbescheid passiert – führt automatisch zur Ablehnung des Antrags.
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Hintergrund zum Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2026–2029“
Dieses Projekt wird gefördert durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse«. Das Referat 02 Nachhaltigkeit und Klimaschutz des Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die Stiftung Zukunftsfonds Asse Zuwendungen für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, sowie der Anpassung an den Klimawandel in Form des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“.
Wichtige Hinweise, Kombinationsmöglichkeiten und weitere Förderprogramme
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen und Informationen zur „steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen“ nach § 35c EStG:
Eine Kumulierung des Förderprogrammes des Landkreises Wolfenbüttel „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2026-2029“ ist mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann nicht mit anderen Steuerbegünstigungen, öffentlichen geförderten Maßnahmen oder zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden.
Die wichtigsten Förderprogramme sind:
- Zuschüsse des BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Kredite der KfW - Förderung für bestehende Immobilien im Überblick | KfW
- Förderprogramm »Altbaumodernisierung« der Gemeinde Cremlingen für Eigentümer von Gebäuden in der Gemeinde Cremlingen älter Baujahr 1984
- Förderprogramm steckerfertige Fotovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) für Mieter und Mieterinnen in Cremlingen
- Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen“ nach § 35c EStG Bundesfinanzministerium - Kurz erklärt: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen und EStH 2021 - 6. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (bundesfinanzministerium.de). Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen und ersetzt nicht eine steuerliche Beratung bei einem Steuerberater oder bei Ihrem örtlichen Finanzamt.
- Förderprogramm Denkmalschutz Landkreis Wolfenbüttel
Weitere Informationsquellen und Beratungsangebote für Heizungserneuerungen:
Bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Heizen empfehlen wir die Veranstaltungsreihe der Verbraucherzentrale und Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Des Weiteren sprechen Sie Ihren Heizungs-Installateur oder einem freien Energieberater an.
Einen sehr guten Überblick über den Energieverbrauch Ihres Wohnhauses und mögliche Einsparmaßnahmen bietet der „ModernisierungsCheck“ von co2online. Der „ModernisierungsCheck“ prüft die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Er richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen: ModernisierungsCheck: der Modernisierungskosten-Rechner | co2online
Energieberatung zum Thema Gebäudehülle
Der Landkreis Wolfenbüttel bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngebäuden, die eine Sanierung ihrer Gebäudehülle planen, eine kostenfreie, neutrale und unabhängige Energieberatung an.
Die Beratung dauert bis zu zwei Stunden und wird von qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt, die vom Landkreis beauftragt sind. Sie findet direkt bei Ihnen zu Hause statt und umfasst – neben den unten genannten Themen – auch die Ausstellung eines Beratungsprotokolls. Die Beratung dient als Grundlage für einen möglichen Förderantrag im Bereich „Gebäudehülle“.
Wenn Sie das Angebot nutzen möchten, schreiben Sie bitte an klimaschutz@lk-wf.de. Anschließend vermittelt der Landkreis eine Energieberaterin oder einen Energieberater an Sie.
Das Angebot gilt, solange entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Pro Wohngebäude kann eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Beratungen zu Gebäudetechnik und Wärmeversorgung (z. B. Photovoltaik, Solaranlagen oder Heizungstausch) sind nicht Teil dieses Angebots. Bei Interesse vermittelt der Landkreis Wolfenbüttel Sie an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Rahmen der Kooperation „Energiewende zu Hause“ bietet sie eine kostenfreie Energieberatung im Bildungs- und Informationszentrum des Landkreises oder – mit einer Eigenbeteiligung von 40 Euro – bei Ihnen zu Hause an.
Weitere Informationen zur BAFA-Förderung für Sanierungsfahrpläne sowie eine Übersicht freier Energieberaterinnen und Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Beispiele für den Inhalt der Förderberatung „Gebäudehülle“:
- Besprechung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Förderfähigkeit, gegebenenfalls Aufzeigen von Alternativen
- Berechnung des förderfähigen U-Wertes mit Angabe von Dämmstoffeigenschaften und -stärke und Hinweisen zur Wärmebrückenvermeidung und Luftdichtheit
- Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
- Hilfestellungen zur Umsetzung in Eigenleistung
- Hinweise zum Lüftungsverhalten nach Fenstersanierungen
- Aufzeigen von weiteren Fördermöglichkeiten
Beantragungen von Fördermitteln oder Baubegleitungen sind nicht Bestandteil der Förderberatung, sondern sind separate Dienstleistungen der Energieberaterinnen oder Energieberater
Weitere Informationen zu der Beratung finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:
- PDF-Datei: 569 kB, nicht barrierefrei
Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) beauftragt, bestellt, gekauft oder angezahlt werden. Ein vorzeitiger Beginn – also jede Beauftragung oder Zahlung vor dem Bewilligungsbescheid – führt zur Ablehnung des Antrags.
Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Gebäudehülle
Förderfähige Maßnahmen
Pro Wohngebäude können bis zu 3.000 € gefördert werden – für:
- den Austausch von Fenstern gegen dreifach verglaste Fenster,
- Sonnenschutzmaßnahmen,
- den energetisch sinnvollen Tausch der Haustür,
- Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden, die über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinausgehen,
- Innendämmungen an Fachwerk-Außenwänden.
Werden die BAFA-Anforderungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllt, kann diese Förderung zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für den Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gilt ein erhöhter Fördersatz von bis zu 5.000 €. Die Umsetzung kann sowohl durch einen Fachbetrieb als auch in Eigenleistung erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen.
- PDF-Datei: 569 kB, nicht barrierefrei
Voraussetzungen zur Antragstellung
- Energieberatung durch den Landkreises Wolfenbüttel (siehe Energieberatung zum Thema Gebäudehülle) oder eine eigenständig beauftragte Energieberatung mit Beratungsprotokoll aus dem der förderfähige U-Wert des zu dämmenden Bauteils oder auszutauschenden Fensters hervorgeht.
- Anmeldung zu einer kostenfreien und neutralen Energieberatung durch den Landkreis Wolfenbüttel unter: klimaschutz@lk-wf.de
- Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme
- Die Mindest-Antragssumme muss 500 Euro betragen
- Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein
Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel
Nach Stellung des Antrages „Gebäudehülle“ auf einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen mit Umsetzung durch einen Handwerksbetrieb oder in Eigenleistung stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.
Der Antrag kann ab Ende März online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung oder Bestellung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.
Mittelabruf
Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.
Weitere Informationen
Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) beauftragt, bestellt, gekauft oder angezahlt werden. Ein vorzeitiger Beginn – also jede Beauftragung oder Zahlung vor dem Bewilligungsbescheid – führt zur Ablehnung des Antrags.
Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Klimaanpassung
Förderfähige Maßnahmen
Projekte können im Neubau und an Bestandsgebäuden gefördert werden. Förderfähig sind:
- Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) auf beheizten und unbeheizten Gebäuden
- Fassadenbegrünungen an beheizten Bauwerken
- Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser
(ausgenommen auf dem Gebiet der Samtgemeinden Sickte und Baddeckenstedt) - Maßnahmen zum Regenrückhalt und zur Nutzung von Niederschlagswasser
Nicht förderfähig sind Pflichtaufgaben, die z. B. durch einen Bebauungsplan vorgeschrieben sind.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen.
- PDF-Datei: 491 kB, nicht barrierefrei
Voraussetzungen zur Antragstellung
- Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme
- Geeigneter Nachweis eines ausreichenden U-Werts bei Fassadenbegrünung und einer geeigneten Dachabdichtung bei Dachbegrünung und Statikprüfung
- Die Mindest-Antragssumme muss 500 € betragen
- Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein
Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel
Nach Stellung des Antrages „Klimaanpassung“ auf einen Zuschuss stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.
Der Antrag kann online ab Ende März über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden.
Umsetzung der Maßnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.
Mittelabruf
Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.
Weitere Informationen
Dokumente und Links
- PDF-Datei: 1.1 MB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 491 kB, nicht barrierefrei
- PDF-Datei: 569 kB, nicht barrierefrei