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Aufgrabung im öffentlichen Raum beantragen


Volltext

Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.

Voraussetzungen

  • Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
  • Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.

Frist

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben (Typ 5-Leistung)