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Gartenabfall Entsorgung


Leistungsbeschreibung

Gartenabfälle sollten auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, können die Gartenabfälle auch auf den Recyclinghöfen Wolfenbüttel, Bornum und Klein Elbe gegen Gebühr abgegeben werden. Das Verbrennen von Gartenabfall ist grundsätzlich verboten!

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

Rechtsgrundlage(n)

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .

Rechtsbehelf

keine Angabe

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben