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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung


Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:

  • eine eingehende Untersuchung
  • Anleitung zu effektiver Mundhygiene
  • Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern 

Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Kosten

  • Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben