Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Jagd, Waffen und Sprengstoffrecht

Der Landkreis Wolfenbüttel ist untere Jagdbehörde für das gesamte Kreisgebiet sowie untere Waffenbehörde und untere Sprengstoffbehörde für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel. Der Landkreis ist in seinem Zuständigkeitsbereich für alle jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Erteilung von Jagderlaubnissen, Jagscheinen, Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sowie die regelmäßige Überprüfung der rechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit. Als einzige der kreisangehörigen Kommunen ist die Stadt Wolfenbüttel für die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten in ihrem Gebiet selbst zuständig.

Jagd

Waffen

Sprengstoffrecht

Wer im privaten Bereich explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.

Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Kontakt

Allgemeines Postfach

Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht

Landkreis Wolfenbüttel

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel

Zuständigkeiten A – F

Herr Schulze

Landkreis Wolfenbüttel
Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel

Zuständigkeiten G – K

Frau Schlinga-Schubert

Landkreis Wolfenbüttel
Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel

Zuständigkeiten L – R

Herr Opitz

Landkreis Wolfenbüttel
Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel

Zuständigkeiten S – Z

Herr Richter

Landkreis Wolfenbüttel
Ordnungswesen und Ausländerbehörde

Lange Straße 26
38300 Wolfenbüttel


Es wurden leider keine Medien gefunden.