Photovoltaik (PV)
Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cremlingen gibt es von der Gemeinde das Förderprogramm »Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke)«. Ansprechperson für weite Informationen zur Antragstellung ist die Abteilung für Klimaschutz der Gemeinde Cremlingen.
Auch ohne Förderung ist der Bau einer Photovoltaik-Anlage eine interessante Maßnahme am Eigenheim und ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat für die Region den SolarDachAtlas Großraum Braunschweig eingerichtet. Der Altas wurde aus einem 3D-Höhenmodell entwickelt und für jedes Gebäude im Großraum sind Dachneigung, -fläche und -ausrichtung erkennbar. Der Atlas errechnet mit diesen Daten und Ihren Eingaben zu Energieverbrauch und Nutzungsverhalten eine erste Abschätzung zum Ertrag einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Hausdach: SolarDachAtlas für den Landkreis Wolfenbüttel
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Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen
Ab 1. Januar 2023 wird auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör sowie Speichern ein Nullsteuersatz angewendet. Formal handelt es sich um keine Umsatzsteuerbefreiung beim Verkauf, sondern der Kunde erhält eine Rechnung zuzüglich 0 Prozent Umsatzsteuer. Hierdurch kann weiterhin die übliche Vorsteuererstattung in der gesamten Lieferkette beibehalten werden – erst in der Rechnung an den Endkunden wird der Nullsteuersatz angewendet.
Die PV-Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden befindet, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Leistung der PV-Anlage darf nicht mehr als 30 kWp betragen.
Weitergehende Informationen
Wenn Sie ein Steckersolargerät (sogenannte Mini-PV-Anlagen, Balkon-Anlagen,…) anschaffen möchten, finden Sie in der Publikation „Faktenpapier Steckersolar“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen (KEAN) hilfreiche Informationen:
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