Naturschutz
Der Naturschutz dient der Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, und ist somit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Das Ziel ist die Erhaltung und Förderung der wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt. Dazu gehört ebenfalls der Schutz der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft als Grundlage der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und Gewährleistung einer nachhaltigen Naturnutzung.
Artenschutz
Der Artenschutz umfasst insbesondere den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Aufgaben des allgemeinen Artenschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt (§§ 39 ff). Der besondere Artenschutz (§§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz) beinhaltet Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Pilotprojekt zum Schutz von Feldhamstern
- Maßnahmenförderung für das Rebhuhn
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung: Erteilung
- Gesetzlicher Biotopschutz
- Amphibienschutz
- Fledermausschutz
- Wespen- und Hornissenschutz
- Internationaler Artenschutz
- Pilotregion Streuobstwiesen
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Braunschweiger Modell
Das „Braunschweiger Modell“ ist eine Form der aktiven Landschaftspflege und damit des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der Landkreis Wolfenbüttel stellt kostenlos standortgerechte Bäume und Sträucher zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichten sich zur Pflanzung, Pflege und dauerhaften Erhaltung der Pflanzen. Bei der Planung sind die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde behilflich. Vor der Bepflanzung einer Fläche wird durch einen gemeinsamen Ortstermin die geeignete Pflanzenauswahl getroffen.
Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Schutzgebiete (untere Naturschutzbehörde)
Schutzgebiete sind festgesetzte Räume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und Tieren, aus wirtschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit notwendig ist.
Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale sowie Geschützte Landschaftsbestandteile. Sie unterscheiden sich durch Art und Umfang des Schutzes und werden von verschiedenen Behörden ausgewiesen. Die Schutzbestimmungen werden im Kreisgebiet durch die untere Naturschutzbehörde überwacht.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzgebiet: Festsetzung
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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
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Natura 2000-Maßnahmenplanung
Für die Natura 2000-Gebiete (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete) im Landkreis Wolfenbüttel liegen Maßnahmenplanungen vor.
Die Pläne sind auf den Seiten des NLWKN unter der jeweiligen Gebietsnummer veröffentlicht: Die einzelnen FFH-Gebiete Niedersachsens, Nummer 1-50 | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
Überblick der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Wolfenbüttel mit den dazugehörigen Planungen:
Alle im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel erstellten ausführlichen Managementpläne wurden mit Fördermitteln der EU und des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“ zu 80% gefördert. Die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) war inhaltlich an der Planerstellung zu beteiligen.
Überblick der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Wolfenbüttel mit den dazugehörigen Planungen:
Natura 2000-Gebiet |
Veröffentlichte Planunterlagen |
FFH-Gebiet Nummer 111 "Heeseberg Gebiet" |
- Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel - Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Bewirtschaftungsplan |
FFH-Gebiet Nummer 121 "Innerste-Aue (mit Kahnstein)" und Vogelschutzgebiet Nummer 52 "Innerstetal von Langelsheim bis Groß Düngen" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 123 "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" mit Vogelschutzgebiet Nummer 58 "Okertal bei Vienenburg" |
- Teilbereich Okertal: Managementplan „Okertal“ im Auftrag des Landkreises Goslar - Teilbereich Harly: Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel - Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan |
FFH-Gebiet Nummer 152 "Asse" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel - Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan |
FFH-Gebiet Nummer 153 "Nordwestlicher Elm" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel - Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan |
FFH-Gebiet Nummer 365 "Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel - Teilbereich Niedersächsische Landesforsten: Maßnahmenplan - Teilbereich der Flächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH: Maßnahmenblätter Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 367 „Pfeifengraswiese Wohld“ |
- Teilbereich der Flächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH: Maßnahmenblätter Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 368 "Roter Berg (mit Lenebruch, Heiligenholz und Fünfgemeindeholz)" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 383 "Berelries" |
- Managementplan im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 386 "Grabensystem Großes Bruch" |
- Maßnahmenblätter im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel |
FFH-Gebiet Nummer 389 „Nette und Sennebach“ |
- Maßnahmenplan der Niedersächsische Landesforsten |
Erläuterungsveranstaltung
Für die Managementpläne „Asse“ und „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen“, die im Auftrag des Landkreises durch das Planungsbüro ALAND und Herrn Hastedt erstellt wurden, fand am 22.02.2024 eine Erläuterungsveranstaltung in Evessen statt.
Die Präsentationen der Veranstaltung können Sie hier einsehen:
Managementpläne für die FFH-Gebiete
Präsentation Untere Naturschutzbehörde
Niedersächsischer Weg
Der Niedersächsische Weg ist ein bundesweit einmaliger Vertrag zum Schutz von Arten und Natur, Biodiversität und Gewässern, welcher 2020 zwischen der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Politik in Niedersachsen geschlossen wurde.
Der Landkreis Wolfenbüttel gehört mit dem Landkreis Peine zu einer von derzeit neun Pilotregionen zur erweiterten Beratung zum Biotop- und Artenschutz in Niedersachsen. Ziel ist die Verbesserung der Arten- und Biotopvielfalt sowie der Biodiversität in der strukturarmen, intensiv genutzten Agrarlandschaft. In intensiver Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaftskammer, dem Niedersächsischen Landesamt für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKLN) sowie den beiden Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Wolfenbüttel und Peine wurde ein Ziel- und Maßnahmenkonzept sowie ein Leitfaden für die Umsetzung entwickelt. Für an der Umsetzung von Vertragsnaturschutz Interessierte wurden für jede Maßnahme ein Maßnahmenblatt mit den wichtigsten Informationen zur Umsetzung und Förderung zusammengestellt.
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Tiergehege
Anlagen, in denen Tiere wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraumes von mindestens sieben Kalendertagen gehalten werden und die kein Zoo sind, werden nach Bundesnaturschutzgesetz als Tiergehege bezeichnet.
Waldbehörde
Die Erhaltung der Waldflächen liegt wegen ihrer vielfältigen wirtschaftlichen und auch raumbedeutsamen Funktionen im allgemeinen Interesse.
Zweck des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung ist,
- den Wald nachhaltig zu sichern, aufgrund seiner:
- Nutzfunktion: Das heißt wegen seines wirtschaftlichen Nutzes
- Schutzfunktion: Also wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur
- Erholungsfunktion: Das heißt, die Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, und erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
- die Forstwirtschaft zu fördern,
- einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzenden herbeizuführen und
- die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.
Da der Landkreis Wolfenbüttel als Untere Waldbehörde über kein eigenes forstlich ausgebildetes Personal verfügt, wird er bei der Umsetzung der Aufgaben vom Forstamt Wolfenbüttel fachlich beraten.
Diese Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Genehmigung von Erstaufforstungen und Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart. Antragsvordrucke können bei der Unteren Waldbehörde angefordert werden.
Kontakt
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
Zoo
Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Wolf - Informationen und Verhaltenstipps vom NLWKN
Der Wolf galt lange Zeit als ausgestorben in Deutschland – nun ist er in Niedersachsen wieder heimisch geworden. Auch im Landkreis Wolfenbüttel leben Wölfe. Doch seine Lebensbedingungen haben sich verändert: Die Besiedlung durch den Menschen ist dichter geworden, und Straßen durchziehen die immer intensiver genutzte Landschaft. Die Rückkehr des Wolfes stellt alle Seiten vor eine wichtige Aufgabe: friedlich nebeneinander zu leben.
Das Land Niedersachsen will die Akzeptanz für den Wolf stärken, um ein Nebeneinander von Wolf und Mensch zu ermöglichen. Denn die Zukunft des Wolfes hängt entscheidend davon ab, ob er als das wahrgenommen wird, was er ist: Ein Wildtier, das als natürlicher Teil der biologischen Vielfalt seinen Platz im Naturhaushalt hat.
Informationen über den Wolf und wichtige Kontaktstellen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Das Wolfsbüro im Niedersäschsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Die Wolfsberater des NLWKN Wolfsbüro
NLWKN: Infomaterial zum Wolf in Niedersachsen
Dokumente
Der Wolf ist zurück in Niedersachsen - Informationen und Verhaltenstipps (mehrsprachig vorhanden)
Der Wolf - ein Wildtier in der Nachbarschaft (Download PDF)
Herdenschutz vor Wolfsübergriffen (Download PDF)
Karte: Naturschutz im Landkreis Wolfenbüttel