Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Volltext
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
Kosten
- Gebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 530,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben