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Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels

Volltext

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben