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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung

Volltext

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

Frist

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

Gemäß ALLGO Kostentarif Ziffer 34.5 betragen die Gebühren 30,00 bis 500,00 Euro.



Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben