Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland
Volltext
Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit »doppeltem Verwendungszweck«, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.
Dies sind z.B.
- Güter zur Werkstoffbearbeitung,
- Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
- Sensoren und Laser,
- Luft- und Raumfahrt.
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben