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Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)

Volltext

Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kosten

Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben