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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen


Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet ausschließlich mit Terminvergaben.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beim Umtausch von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
    • Alter Fahrzeugschein
    • Alter Fahrzeugbrief

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben