Artenschutz
Der Artenschutz umfasst insbesondere den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften, den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Aufgaben des allgemeinen Artenschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetzes aufgeführt (§§ 39 ff). Der besondere Artenschutz (§§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz) beinhaltet Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Pilotprojekt zum Schutz von Feldhamstern
- Maßnahmenförderung für das Rebhuhn
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung: Erteilung
- Gesetzlicher Biotopschutz
- Amphibienschutz
- Fledermausschutz
- Wespen- und Hornissenschutz
- Internationaler Artenschutz
- Pilotregion Streuobstwiesen