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Gewässerbenutzung (untere Wasserbehörde)

Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis (Niedersächsisches Wassergesetz).

Gewässerbenutzungen sind zum Beispiel:

  • Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  • Einleiten von Abwasser, Wasser und Stoffen,
  • Grundwasserentnahmen, Abgraben oder Freilegen von Grundwasser

Kontakt

  1. Frau León Moya

    641.1

    Landkreis Wolfenbüttel
    Wasserwirtschaft (Recht)

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel

  2. Herr Berkhan

    641.1

    Landkreis Wolfenbüttel
    Wasserwirtschaft (Recht)

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel

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