Gewässerbenutzung (untere Wasserbehörde)
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis (Niedersächsisches Wassergesetz).
Gewässerbenutzungen sind zum Beispiel:
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
- Einleiten von Abwasser, Wasser und Stoffen,
- Grundwasserentnahmen, Abgraben oder Freilegen von Grundwasser
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