Schutzgebiete (untere Naturschutzbehörde)
Schutzgebiete sind festgesetzte Räume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und Tieren, aus wirtschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit notwendig ist.
Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale sowie Geschützte Landschaftsbestandteile. Sie unterscheiden sich durch Art und Umfang des Schutzes und werden von verschiedenen Behörden ausgewiesen. Die Schutzbestimmungen werden im Kreisgebiet durch die untere Naturschutzbehörde überwacht.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den Stichwörtern:
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzgebiet: Festsetzung
Links
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Dokumente
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