Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) beantragen
Rechtsgrundlage(n)
§23 Abs.6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben