Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz stellen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben