Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Entgegennahme
Volltext
Unternehmen und alle, die in ihrer Arbeit Pflanzschutzmittel verwenden, müssen damit verantwortungsvoll umgehen.
Falls Ihr Betriebssitz oder die Flächen, die Sie behandeln beziehungsweise der Ort, an dem Sie beraten, in einem anderen Bundesland liegen, müssen Sie dies auch dort melden.
Als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter müssen Sie folgendes angeben:
- Namen, Vornamen und Anschrift Betriebsleiter
- Namen und Anschrift Ihrer Firma
- Wenn mehrere sachkundige Personen Ihres Betriebs für andere Pflanzenschutzmittel anwenden oder beratend tätig sind, müssen Sie alle diese Personen namentlich mit Adresse angeben.
- Zudem müssen Sie für alle in der Meldung benannten sachkundigen Personen Kopien der Sachkundenachweise für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder die Beratung zum Pflanzenschutz beifügen.
- Veränderungen des Personenkreises und solche, die die Betriebsangaben betreffen sowie die Aufgabe des Betriebs müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
Ansprechpunkt
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich 7
Fachbereich 7.1 - Pflanzenschutzamt
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich 7
Fachbereich 7.1 - Pflanzenschutzamt
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Voraussetzungen
Damit Sie Ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie:
- das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden.
-
dem Antragsformular Kopien der erforderlichen Pflanzenschutz-Sachkundenachweise der Personen des Betriebs beifügen, die
- Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder
- über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten.
Als Sachkunde gilt ausschließlich der Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkartenformat.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular zur Meldung
-
Nachweise der erforderlichen Pflanzenschutz-Sachkunde der Personen des Betriebs, die
- Pflanzenschutzmittel für andere anwenden oder
- über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten
Kosten
Die Anzeige nach § 10 PflSchG ist gebührenpflichtig gemäß der Gebührenordnung für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung.
Erstanzeige 49,00 Euro und Änderungsanzeige 24,00 Euro
Frist
Die Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Vier Wochen
Verfahrensablauf
- Die Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere erfolgt schriftlich über das bereitstehende Formular:
- Das Formular kann auf der Homepage www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de unter dem Webcode 01007194 heruntergeladen werden
- Füllen Sie den Vordruck am Computer aus, unterschreiben Sie und fügen Sie die Kopie des Sachkundenachweises (beide Seiten) bei.
- Reichen Sie die Unterlagen beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen ein.
- Die Kontaktdaten befinden sich auf der ersten Seite des Formulars.
- Per Post erhalten Sie eine Registriernummer und einen Gebührenbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, handeln Sie ordnungswidrig.
Personen, die eine sachkundepflichtige Tätigkeit im Pflanzenschutz ausüben und über einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis verfügen, sind verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren mindestens einmal an einer anerkannten Sachkunde-Fortbildung teilzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Es handelt sich um eine reine Information. Gegen diese kann kein Widerspruch eingelegt oder ein Klageverfahren eingeleitet werden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz