Zweitschrift der Urkunde über die Berufsbezeichnung »Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik« beantragen
Volltext
Wenn Sie Ihre Originalurkunde verloren haben, sie beschädigt oder unbrauchbar ist, können Sie eine Zweitschrift der Urkunde beantragen.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist erforderlich, um in Deutschland als »Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik« oder »Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik« tätig zu sein.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Voraussetzungen
o Sie haben die Ausbildung zur Medizinischen Technologin oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik erfolgreich abgeschlossen.
o Ihre ursprüngliche Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung ist verloren gegangen oder beschädigt.
Formulare
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Link zum Antrag: siehe unten)
- Kopie des Personalausweises
- Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des im Antrag benannten Gesundheitsfachberufes geeignet sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie bekommen von uns nach Antragseingang einen entsprechenden Vordruck zugeschickt. Die Bescheinigung ist uns im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
- Ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart »OE«, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist und von dort an uns übermittelt wird. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie bekommen von uns nach Antragseingang ein entsprechendes Antragsformular zugeschickt. (Antragsformular bitte vorher vollständig ausfüllen) Ggf. kommt auch eine Beantragung online beim Bundesamt für Justiz in Frage.
- Soweit vorhanden: Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bzw. die beschädigte Berufsurkunde.
Kosten
Verwaltungsgebühr laut Gebührenordnung: 80 Euro.
Sollten Sie im Ausland wohnen, müssen Sie diese Gebühr im Voraus entrichten. Bitte erkundigen Sie sich dann im Einzelfall nach unserer internationalen Bankverbindung und der Angabe des Verwendungszweckes.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Den Antrag für die Zweitschrift Ihrer Erlaubnisurkunde können Sie per Post oder E-Mail stellen.
o Senden Sie Ihren Antrag an die zuständige Stelle. Geben Sie an, wann und wo Sie die Ausbildungsschule besucht und die Prüfung abgelegt haben, einschließlich des genauen Prüfungsdatums.
o Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
o Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
o Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Zweitschrift der Urkunde ausgestellt.
o Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) - § 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen 1 (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) - § 58 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung