Wahlergebnis einer Landtagswahl feststellen
Volltext
Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.
Erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unverzüglich nach der Wahl.
Verfahrensablauf
- Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
- Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Kreiswahlleitung überprüft.
- Die Parteien erhalten Mandate entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
- Die Sitze im Landtag werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
- Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz
Urheber
MI
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: 04.05.2026