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gewöhnlicher und rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von 5 Jahren (Verkürzung auf 3 Jahre bei bestehender Ehe mit einem/einer Deutschen möglich)
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel, Freizügigkeit von Bürgern der Schweiz und der europäischen Union
Von der Einbürgerung ausgeschlossen sind folgende Aufenthaltstitel: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3-5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes genannten Aufenthaltszwecke.
Erklärung zur Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
in der Regel selbstständige Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtige Familienangehörige (kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Sozialamt))
Straffreiheit
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Niveau, TELC-zertifiziert)
Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung („Einbürgerungstest“ oder „Leben in Deutschland“)