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Voraussetzungen Anspruchseinbürgerung

  • gewöhnlicher und rechtmäßiger Inlandsaufenthalt von 5 Jahren (Verkürzung auf 3 Jahre bei bestehender Ehe mit einem/einer Deutschen möglich)
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel, Freizügigkeit von Bürgern der Schweiz und der europäischen Union
  • Von der Einbürgerung ausgeschlossen sind folgende Aufenthaltstitel:
    §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3-5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes genannten Aufenthaltszwecke.
  • Erklärung zur Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
  • in der Regel selbstständige Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtige Familienangehörige (kein Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) und SGB XII (Sozialamt))
  • Straffreiheit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Niveau, TELC-zertifiziert)
  • Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung („Einbürgerungstest“ oder „Leben in Deutschland“)