Notwendige Formulare und Dokumente
- Antrag auf Einbürgerung
- ausgefüllte Loyalitätserklärung
- Passbild/Lichtbild aus neuerer Zeit
- Reisepass des Herkunftsstaates
- Aktuellen Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde* mit deutscher Übersetzung
- Auszug aus dem Heiratsregister* oder Ledigkeitsbescheinigung* (beides nicht älter als 6 Monate)
mit deutscher Übersetzung; (auch Scheidung der Ehe) - ggf. Bescheinigungen zu Namensänderung aus Deutschland und dem Ausland
- Geburtsurkunden aller eigenen Kinder (auch wenn die Kinder nicht eingebürgert werden)
- Nachweis über ausreichende Deutsch-Kenntnisse (Sprachzertifikat mindestens B1, deutscher Schulabschluss, deutsche Berufsausbildung)
- Nachweis über den Einbürgerungstest (alternativ Schulabschluss oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung)
- Nachweise über berufliche Tätigkeiten (Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, ggf. Gewerbeanmeldung oder ggf. Nachweise für eine Arbeitsunfähigkeit)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen (drei aktuelle Verdienstbescheinigungen, ggf. betriebswirtschaftliche Auswertung, Steuerbescheid etc.)
- ggf. Nachweis über einen besonderen Status/BAMF-Bescheid (z.B. Vertriebener, heimatloser Ausländer, anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigte)
- Nachweise über Aus- und Weiterbildung
- Nachweis über ausreichende Alterssicherung (Rentenversicherungsverlauf oder ggf. private Altersvorsorge)
- Mietvertrag der Wohnung oder Nachweise für Besitz einer Wohnimmobilie (z.B. Grundbucheintrag)
- Meldebescheinigung der Wohnortgemeinde (nicht älter als 4 Wochen)
Sofern Kinder miteingebürgert werden sollen, sind folgende Dokumente zu den Kindern notwendig:
- Reisepass des Herkunftsstaates
- Passbild/Lichtbild aus neuerer Zeit
- Aktuellen Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde* mit deutscher Übersetzung
- Auszug aus dem Heiratsregister* der Eltern (nicht älter als sechs Monate)
- Sorgerechtsnachweis bei unverheirateten Eltern
- Einverständniserklärung aller sorgeberechtigten Personen mit Kopie des Aufenthaltstitels oder Passes
- die letzten vier Schulzeugnisse oder KITA-Bescheinigung zur altersgemäßen Sprachentwicklung
Im Einzelfall können ggf. weitere Unterlagen angefordert werden.
Sollten Sie die aufgelisteten Identitätsdokumente nicht besitzen oder Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung haben, ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch dringend zu empfehlen. Termine können online gebucht werden unter: Terminbuchungen des Landkreis Wolfenbüttel - Schritt 2 von 6: Einbürgerung - Auswahl des Anliegens
*) ausländische öffentliche Urkunden können nur mit Haager Apostille oder einer Legalisation anerkannt werden, sofern dies für den Herkunftsstaat möglich ist. Dies stellt ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal für Ihre Urkunden dar. Bitte informieren Sie sich, welche Option für Ihre ausländischen Urkunden möglich ist (Informationen des Auswärtigen Amtes zum Internationalen Urkundenverkehr).