Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung
Wichtiger Hinweis:
Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (Bewilligung) beauftragt, bestellt, gekauft oder angezahlt werden. Ein vorzeitiger Beginn – also jede Beauftragung oder Zahlung vor dem Bewilligungsbescheid – führt zur Ablehnung des Antrags.
⮕ Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Klimaanpassung
Förderfähige Maßnahmen
Projekte können im Neubau und an Bestandsgebäuden gefördert werden. Förderfähig sind:
- Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) auf beheizten und unbeheizten Gebäuden
- Fassadenbegrünungen an beheizten Bauwerken
- Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser
(ausgenommen auf dem Gebiet der Samtgemeinden Sickte und Baddeckenstedt) - Maßnahmen zum Regenrückhalt und zur Nutzung von Niederschlagswasser
Nicht förderfähig sind Pflichtaufgaben, die z. B. durch einen Bebauungsplan vorgeschrieben sind.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen.
- PDF-Datei: 491 kB, nicht barrierefrei
Voraussetzungen zur Antragstellung
- Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme
- Geeigneter Nachweis eines ausreichenden U-Werts bei Fassadenbegrünung und einer geeigneten Dachabdichtung bei Dachbegrünung und Statikprüfung
- Die Mindest-Antragssumme muss 500 € betragen
- Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein
Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel
Nach Stellung des Antrages „Klimaanpassung“ auf einen Zuschuss stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.
⮕ Der Antrag kann online über das Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel gestellt werden: Förderantrag Schwerpunkt Klimaanpassung
Umsetzung der Maßnahme
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.
Mittelabruf
Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.
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