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Anlagen mit mehr als 30 Jahre alten Heizöltanks aus Kunststoff

Generell sind Heizöltanks aus Kunststoffen (z.B.: PE, HD-PE, Nylon, u.a.) für einen sicheren Betrieb von ca. 25 – 30 Jahren ausgelegt. Die genaue Garantiezeit finden Sie in den Tankunterlagen. Wenn dieses Alter überschritten wird, steigt das Risiko eines Schadens stark an. Wenn diese Heizöltanks weiter betrieben werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Eine Absicherung dieses Risikos durch Dritte (z. B. Versicherung oder Produkthaftung) ist praktisch ausgeschlossen.

Für Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 30 Jahre alten Heizöltanks, die weder Verfärbungen noch Verformungen aufweisen gelten folgende Anforderungen:

  • Einführung wiederkehrender Sachverständigenprüfungen in Abständen von 5 Jahren bei bisher nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Anlagen.
  • Verkürzung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfpflicht auf Abstände von 2,5 Jahren bei bereits prüfpflichtigen Anlagen.
  • Die Anlage ist mindestens einmal monatlich durch eigene Inaugenscheinnahme zu überwachen.Dabei ist insbesondere auch auf die Funktionsweise der Rückhalteeinrichtung (Auffangraum oder –wanne) zu achten. Diese muss den rechtlichen und technischen Anforderungen der AwSV entsprechen. Eventuelle Schäden am Auffangraum (z. B. fehlende Beschichtung, Risse) müssen daher unverzüglich von einem Fachbetrieb nach Wasserrecht beseitigt werden.

Werden Veränderungen an den Heizöltanks festgestellt (z. B. beginnende Verfärbung oder Verformung), ist unverzüglich ein Austausch der Heizöltanks oder die Stilllegung der Anlage mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.