Anlagen in Risiko- und Überschwemmungsgebieten
Risikogebiet
Wenn Ihr Grundstück und damit auch die Heizölverbraucheranlage in einem Risikogebiet liegt, muss die Anlage spätestens bis zum 05. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher umgerüstet werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Sofern Heizölverbraucheranlagen wesentlich geändert werden (z. B. bei einer Tankerneuerung), sind diese zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher umrüsten zu lassen.
Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Wenn Ihr Grundstück und damit auch die Heizölverbraucheranlage in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, musste die Anlage bis zum 05. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher umgerüstet werden.
Die hochwassersichere Umrüstung darf nur ein nach Wasserrecht zertifizierter Fachbetrieb (z. B. Tankschutzfirma) durchführen. Der Fachbetrieb ist von Ihnen eigenverantwortlich zu beauftragen. Sobald die Umrüstung erfolgt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (z. B. Rechnung) bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel vor. Die E-Mail-Adressen finden Sie im Allgemeinen Teil unter dem Punkt Heizöllagerung.
Informationen zu Risikogewässern und Überschwemmungsgebieten finden sie auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel unter: www.lkwf.de/Themen-Leistungen/Themen/Umwelt-Abfall/Wasser und hier die Unterpunkte Risikogewässer bzw. Überschwemmungsgebiete.