Landkreis untersagt Anbindehaltung von Rindern
Der Landkreis Wolfenbüttel hat am 25. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der die Anbindehaltung von Rindern untersagt wird.
Diese Allgemeinverfügung ist mit allen zu beachtenden Melde- und Übergangsfristen im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel nachzulesen.
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Für Betriebe ohne Auslauf mit ganzjähriger Anbindehaltung besteht innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung eine Meldepflicht über ein ab dem 1. August vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) betriebenes Portal unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung. Zudem hat spätestens 18 Monate nach der Meldung ein Umbau oder die Aufgabe der Anbindehaltung zu erfolgen.
Für Betriebe mit zeitweiser Anbindehaltung besteht innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung eine entsprechende Meldepflicht über das ab dem 1. August vom LAVES betriebene Portal. Spätestens nach sieben Jahren muss der Umbau abgeschlossen sein. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist im begründeten Einzelfall möglich.
Weiterführende Informationen auf der Infoseite des Nds. Landwirtschaftsministeriums zum Ende der Anbindehaltung.
Hintergrund
Den Tierschutz in der Nutztierhaltung weiter zu verbessern, ist ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern. Denn auch in Niedersachsen existieren, nach Kenntnis des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), noch deutlich mehr als 1.000 Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar. Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde daher ein Ausstiegskonzept erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist.