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Datum: 21.08.2026

Auslegung: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Firma Landwind Planung GmbH & Co. KG, Gevensleben, wurde am 03.08.2026 gemäß §§ 4, 6, 12, 13, 16b und 19 BImSchG und § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) als Repoweringmaßnahme für zwei bestehende WEA erteilt.

Lage / Standort der zurückzubauenden Anlagen (Baugrundstücke)

BezeichnungGemarkung  FlurFlurstück 
 WEA 13 / B13 Groß Winnigstedt  20/3 
 WEA 15 / B15 Klein Winnigstedt  4/4 

Koordinaten der zurückzubauenden Anlagen (ETRS-89/UTM-Koordinaten, Zone 32)

BezeichnungEast (E)North (N)
WEA 13 / B13 621.564 5.771.525
WEA 15 / B15 622.251 5.770.945

Lage / Standort der geplanten Anlagen (Baugrundstücke)

BezeichnungGemarkungFlurFlurstück
WEA WINN 3 Groß Winnigstedt 1 20/3
WEA WINN 5 Klein Winnigstedt 1 3/2

Koordinaten der geplanten Anlagen (ETRS-89/UTM-Koordinaten, Zone 32)

BezeichnungEast (E)North (N)
WEA WINN 3 621.596 5.771.544
WEA WINN 5 621.974 5.770.821

Diese Genehmigung umfasst das Repowering von zwei WEA des Typs Vestas V90 durch die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA des Typs Nordex N163/6.X mit jeweils einer Nennleistung von 7,0 MW, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotorradius von 81,5 m und damit einer Gesamthöhe von 245,5 m zur Erzeugung von elektrischer Energie.

Die zwei zurückzubauenden WEA wurden mit Baugenehmigung für den Neubau von fünf WEA Typ Vestas V90 2,0 MW vom 05.07.2004 (Aktenzeichen: 61/3/03 bzw. 61/2/04) genehmigt. Durch diese Änderungsgenehmigung erlischt die Baugenehmigung für diese zwei WEA mit dem Rückbau der Anlagen, spätestens mit der Inbetriebnahme der ersten der zwei neu zu errichtenden WEA. Die Bestandsanlagen sind zurückzubauen. Der Abschluss des Rückbaus ist der Unteren Immissionsschutzbehörde unverzüglich mit Angabe des Datums schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Die neuen Anlagen müssen gemäß § 16b Absatz 2 BImSchG innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlagen vollständig errichtet worden sein.

Aufgrund der Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 13 BImSchG) beinhaltet diese Genehmigung auch folgende Entscheidungen:

a) Baugenehmigung für die Errichtung der WEA und der nicht verfahrensfreien Nebenanlagen im Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Absatz 1 Satz 2 und 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO);
b) Denkmalrechtliche Genehmigung für Erdarbeiten nach § 13 Absatz 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG);
c) Zulassung einer Ausnahme gemäß § 16 Absatz 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)[iv] für den Verzicht auf die Herstellung einer flüssigkeitsundurchlässigen Abfüllfläche;
d) Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 7 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)[v] für zwei dauerhafte Zufahrten von der Landesstraße 290.

Öffentliche Bekanntmachung und Bescheid