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Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte


Volltext

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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